Immobilienmanagement Sylvia Schütt

Wir sind eine im Jahr 2000 gegründete mittelständische Hausverwaltung mit Sitz in Berlin.  


Sollten Sie auf der Suche nach einer kompetenten Hausverwaltung in Berlin und Umland sein? Dann sind Sie bei uns richtig, denn wir sind ein junges Team, welches sich den Herausforderungen des Marktes stellt.

 Wir übernehmen die Verwaltung von 


Wohnungseigentumsanlagen


Mietwohnanlagen


Mietsonderverwaltung


Gewerbemietanlagen

Wünschen Sie weitere Informationen, schicken Sie uns einfach Ihre Anfrage. 

Gerne sind wir bereit, Ihnen ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.

Unsere Leistungen

Miethausverwaltung

Wenn Sie auch auf den kompetenten Hausverwalter-Service von Immobilienmanagement Schuett zurückgreifen möchten, sind Sie hier genau richtig. Von der Vermietung, über die Mietbetreuung bis zur Überwachung der Hausordnung kümmern wir uns um alles.


Sprechen Sie uns einfach an!


Aufgabe eines Miethaus-Verwalters:


  • Abschluss neuer Mietverträge nach der neusten aktuellen Mietrechtsprechung
  • Erstellung von Mietberechnungen
  • Durchführung des Mietinkassos, sowie Erstellung und Versand der Umlageabrechnung
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Auflösung von Mietverhältnissen
  • Jahresabrechnung mit den Mietern

 WEG-Verwaltung 

Im Wesentlichen besteht unsere Aufgabe im Interessenausgleich zwischen den zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen der einzelnen Eigentümer und der Durchsetzung der gemeinschaftlichen Ziele. Dabei stehen immer die Wertsicherung und die -steigerung sowohl jedes einzelnen Teileigentums als auch des Gemeinschaftseigentums im Vordergrund. 


Nach § 27 WEG betreuen wir Ihre Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns, dabei werden alle mit der Verwaltung zusammenhängende gesetzliche Regelungen und Verträge eingehalten und durchgesetzt. 

Aufgabe eines WEG-Verwalters:


  • Korrespondenz mit dem Verwaltungsbeirat
  • Abwicklung des gesamten Schriftwechsels mit den Wohnungseigentümern
  • Abschluss und Kontrolle objektbezogener Verträge
  • Erstellung der Wohnungeldabrechnung einschl. Heiz- und Warmwasserkosten mit einem professionellen Hausverwalter-Programm
  • Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder auf treuhänderischen Konten
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Behörden, Versicherungen und Lieferanten

Sondereigentumsverwaltung

Bei der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich meist um die Verwaltung einer einzelnen Wohnung oder auch mehrer Wohnungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. 


Wir bieten Ihnen die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an. 


Aufgabe eines SE-Verwalters: 


  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Übergabe und Abnahme der Mieträume bei Mieterwechsel mit Ablesung der Verbrauchsmessgeräte
  • Entgegennahme der monatlichen Mietzahlungen und Weiterleitung an den Eigentümer
  • Verwaltung und Aufbewahrung der Mietsicherheiten und Kautionen
  • Jahresabrechnung mit den Mietern
  • Forderungsmanagement von Mietrückständen
  • Vertretung des Eigentümers auf der Eigentümerversammlung der WEG-Verwaltung

Unsere Immobilien

Aktuelle Rechtsprechung

1. Abschnitt: Begründung des Wohnungseigentums

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2  Arten der Begründung

§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum

§ 4 Formvorschriften

§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums

§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums

§ 7 Grundbuchvorschriften

§ 8 Teilung durch den Eigentümer

§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher


2. Abschnitt: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze

§ 11 Unauflöslichkeit der Gemeinschaft

§ 12 Veräußerungsbeschränkung

§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers

§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers

§ 15 Gebrauchsregelung

§ 16 Nutzungen, Lasten und Kosten

§ 17 Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft

§ 18 Entziehung des Wohnungseigentums

§ 19 Wirkung des Urteils


3. Abschnitt: Verwaltung

§ 20 Gliederung der Verwaltung

§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer

§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau

§ 23 Wohnungseigentümerversammlung

§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift

§ 25 Mehrheitsbeschluß

§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters

§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

§ 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

§ 29 Verwaltungsbeirat


4. Abschnitt: Wohnungserbbaurecht

§ 30 Wohnungserbbaurecht 

 Rufen Sie uns an!  030 - 762 890 90 0